AGB Kartenvorverkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ticketcenter

FISH’N’JAM – Ticketcenter/ Ticketmanagement

INFORMATION:
Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. FISH’N’JAM vermittelt nur namens und im Auftrag der jeweiligen Veranstalter den Veranstaltungsvertrag, es sei denn, FISH’N’JAM ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde FISH’N’JAM mit der Abwicklung des Kartenkaufes ggf. einschließlich Versand.

1. Die Vorverkaufstelle verkauft im Auftrag und im Namen des Veranstalters die Eintrittskarte. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen den Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

2. Im Falle der Absage der Veranstaltung kann der Karteninhaber von dem mit dem Veranstalter geschlossenen Vertrag zurücktreten. Er hat gegenüber dem Veranstalter einen Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises.

3. Die Verlegung der Veranstaltung bleibt vorbehalten. Die Karten beinhalten auch für den Verlegungstermin ihre Gültigkeit. Der Karteninhaber hat in diesem Fall ein Wahlrecht. Er kann, wie im Falle der Absage der Veranstaltung, vom Vertrag zurücktreten und den Eintrittspreis vom Veranstalter zurückverlangen oder die Karten für die verlegte Veranstaltung behalten. Die Ausübung des Rücktrittsrechts und die Rückgabe der Karte ist, je nach Vorgabe des Veranstalters, nur bis zum Tag vor dem tatsächlichen Veranstaltungstermin möglich. Eine Stornierung kann bis zu 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen.

4. Die Rückgabeabwicklung des Vertrags – also die Rückgabe der Originalkarten und Rückzahlung des Kartenpreises im Falle der Absage kann nur innerhalb von 2 Wochen nach dem Vorstellungsbeginn erfolgen. (2) oder Verlegung (3) – erfolgt über die Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde. Diese handelt auch bei der Rückabwicklung im Auftrag und im Namen des Veranstalters. Eine Rückabwicklung ohne Vorlage der Originalkarten ist ausgeschlossen.

5. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.

6. Bei Rock- und Popkonzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Für Hörschäden und sonstige Gesundheitsbeeinträchtigungen wird keine Haftung übernommen.

7. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich grob oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8. Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.

8.1 Rücklastschrift
Bei Zahlungsart Lastschrift hat FISH’N’JAM das Recht im Falle einer Rücklastschrift die tatsächlich entstandenen Rücklastschriftgebühren der Bank in Höhe von aktuell 5,11 € dem Kunden in Rechnungen zu stellen, sofern der Kunde die Gründe der Rücklastschrift zu vertreten hat. Der Kunde hat insbesondere folgende Gründe der Rücklastschrift zu vertreten:
a) fehlerhafte Angaben bei der Bankverbindung
b) fehlende Bankkontodeckung seitens des Kunden
c) Rücklastschrift des Einzahlungsbetrags durch den Kunden aus Gründen, die nicht durch FISH’N’JAM zu verantworten sind

Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist FISH’N’JAM berechtigt, nach Paragraph 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls FISH’N’JAM ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist FISH’N’JAM berechtigt, diesen geltend zu machen.

9. Bei der Internet- und Telefon-Bestellung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die je nach Veranstaltung variiert. Porto und Versand sind darin bereits enthalten. Diese Gebühren werden Ihnen bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten. Eine Geschenkverpackung wird mit den jeweils angezeigten Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

10.  Gutscheine können innerhalb von 36 Monaten nach Ausstellungsdatum eingelöst werden. Eventuell vorhandene Restguthaben können wir leider nicht in bar auszahlen, bleiben Ihnen aber erhalten. Beträge unter 1,- € werden bar ausbezahlt. Eine nachträgliche Anrechnung eines Gutscheins auf eine bereits getätigte Bestellung ist leider nicht möglich.

11. Bitte prüfen Sie die Ihnen gelieferten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit Ihrem Auftrag. Bei offensichtlichen Falschlieferungen, insbesondere fehlerhaft ausgestellten Tickets (falsche Platzkategorie, falsche Veranstaltung) erhalten Sie kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Tickets, wenn Sie uns den Fehler unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich anzeigen. Der Schriftform ist genüge getan, wenn Sie uns die Mitteilung über die Falschlieferung per Brief an FISH’N’JAM, -Ticketcenter-, Industriestraße 2, D-76829 Landau oder per E-Mail an die Adresse ticketcenter@fishnjam.de senden.

12. Soweit FISH’N’JAM im Namen der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch FISH’N’JAM namens des Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

13. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Landau i. d. Pfalz, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.

15. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Landau i. d. Pfalz. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. FISH’N’JAM behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.

Vorsicht das Kartenmaterial ist hitzeempfindlich