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AGENTUR TICKETCENTER PRINTSERVICE/WERBEAGENTUR
FISH’N’JAM - AGENTUR 1. Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen, die auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten sind, auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten verboten. Zu allen Veranstaltungen werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren haben nach Mitternacht im Sinne des Jugendschutzgesetzes die Veranstaltungsstätte zu verlassen. Elternhaftung wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorausgesetzt.
2. Bei Konzert- und sonstigen Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von Höhr- und sonstigen Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter übernimmt für im Rahmen der Veranstaltung entstandene Hör- und Gesundheitsschäden keine Haftung.
3. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken, Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, als Waffen gebräuchliche Gegenstände (auch Regenschirme), ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus der Veranstaltungsstätte ohne Anspruch auf Ersatz des Eintrittspreises. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, beim Einlass Sicherheitskontrollen und Leibesvisitationen vorzunehmen.
5. Offensichtlich betrunkenen und berauschten Personen ist der Zutritt zur Veranstaltungsstätte untersagt. Das Recht des Veranstalters, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
6. Das Mitbringen von Tonaufnahmegeräten, Foto-, Film- oder Videokameras aller Art ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt!
7. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
8. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Einrittskarte nur zwischen dem Inhaber der Einrittskarte und dem Veranstalter zustande. Die Vorverkaufsstelle tritt lediglich als Vermittler dieser Vertragsbeziehung auf und ist selbst kein Vertragspartner.
9. Zurücknahme der Eintrittskarte erfolgt nur bei genereller Absage der Veranstaltung bis zu 10 Tagen nach dem angesetzten Veranstaltungstermin bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Eintrittskarte erworben wurde. Es wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Zurücknahme der Eintrittskarte aus Grund der örtlichen und /oder terminlichen Verlegung der Veranstaltung erfolgt nur bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Eintrittskarte erworben wurde, bis zum neuen Veranstaltungstermin. Es wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
11. Den Anweisungen des Veranstalters, delegiert an seine Erfüllungsgehilfen und die Produktionsleitung/Sicherheitsdienst, ist unbedingt Folge zu leisten. Dies beinhaltet auch die Zuweisung der Plätze. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis aus der Veranstaltungsstätte ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
12. Bei der Produktion wirken Sie als Zuschauer mit. Sie erklären sich hiermit als Besucher der Veranstaltung damit einverstanden, dass Sie möglicherweise bei der Ausstrahlung der Aufzeichnung dieser Produktion via Rundfunk und/oder TV oder Ihrer sonstigen Verwertung (insbesondere Presse) im Bild zu sehen sind.
13. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände, insbesondere der in 4. und 6. näher bezeichneten und ggf. in Verwahrung genommenen Gegenstände. Der Veranstalter haftet nicht für die Garderobe am Veranstaltungsort.
14. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt und wird im Sinne der gesetzlichen Regelungen zur unerlaubten Gewerbeausübung strafrechtlich verfolgt.
15. Gerichtsstand in allen Streitfällen ist Landau.
FISH’N’JAM - Ticketcenter/ Ticketmanagement INFORMATION: Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. FISH’N’JAM vermittelt nur namens und im Auftrag der jeweiligen Veranstalter den Veranstaltungsvertrag, es sei denn, FISH’N’JAM ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde FISH’N’JAM mit der Abwicklung des Kartenkaufes ggf. einschließlich Versand.
1. Die Vorverkaufstelle verkauft im Auftrag und im Namen des Veranstalters die Eintrittskarte. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen den Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
2. Im Falle der Absage der Veranstaltung kann der Karteninhaber von dem mit dem Veranstalter geschlossenen Vertrag zurücktreten. Er hat gegenüber dem Veranstalter einen Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises.
3. Die Verlegung der Veranstaltung bleibt vorbehalten. Die Karten beinhalten auch für den Verlegungstermin ihre Gültigkeit. Der Karteninhaber hat in diesem Fall ein Wahlrecht. Er kann, wie im Falle der Absage der Veranstaltung, vom Vertrag zurücktreten und den Eintrittspreis vom Veranstalter zurückverlangen oder die Karten für die verlegte Veranstaltung behalten. Die Ausübung des Rücktrittsrechts und die Rückgabe der Karte ist nur bis zum Tag vor dem tatsächlichen Veranstaltungstermin möglich.
4. Die Rückgabeabwicklung des Vertrags - also die Rückgabe der Originalkarten und Rückzahlung des Kartenpreises im Falle der Absage kann nur innerhalb von 2 Wochen nach dem Vorstellungsbeginn erfolgen. (2) oder Verlegung (3) - erfolgt über die Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde. Diese handelt auch bei der Rückabwicklung im Auftrag und im Namen des Veranstalters. Eine Rückabwicklung ohne Vorlage der Originalkarten ist ausgeschlossen.
5. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.
6. Bei Rock- und Popkonzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Für Hörschäden und sonstige Gesundheitsbeeinträchtigungen wird keine Haftung übernommen.
7. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich grob oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
8. Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. 8.1 Rücklastschrift Bei Zahlungsart Lastschrift hat FISH'N'JAM das Recht im Falle einer Rücklastschrift die entstandenen Rücklastschriftgebühren der Bank in Höhe von 10,00 € (incl. MWSt.) dem Kunden in Rechnungen zu stellen, sofern der Kunde die Gründe der Rücklastschrift zu vertreten hat. Der Kunde hat insbesondere folgende Gründe der Rücklastschrift zu vertreten: a) fehlerhafte Angaben bei der Bankverbindung b) fehlende Bankkontodeckung seitens des Kunden c) Rücklastschrift des Einzahlungsbetrags durch den Kunden aus Gründen, die nicht durch FISH'N'JAM zu verantworten sind Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist FISH'N'JAM berechtigt, nach Paragraph 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls FISH'N'JAM ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist FISH'N'JAM berechtigt, diesen geltend zu machen. 9. Bei der Internet- und Telefon-Bestellung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die je nach Veranstaltung variiert. Porto und Versand sind darin bereits enthalten. Diese Gebühren werden Ihnen bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten. Eine Geschenkverpackung wird mit den jeweils angezeigten Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt. 10. Gutscheine können innerhalb von 18 Monaten nach Ausstellungsdatum eingelöst werden. Eventuell vorhandene Restguthaben können wir leider nicht in bar auszahlen, bleiben Ihnen aber erhalten. Beträge unter 5,- € werden bar ausbezahlt. Eine nachträgliche Anrechnung eines Gutscheins auf eine bereits getätigte Bestellung ist leider nicht möglich.
11. Bitte prüfen Sie die Ihnen gelieferten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit Ihrem Auftrag. Bei offensichtlichen Falschlieferungen, insbesondere fehlerhaft ausgestellten Tickets (falsche Platzkategorie, falsche Veranstaltung) erhalten Sie kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Tickets, wenn Sie uns den Fehler unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich anzeigen. Der Schriftform ist genüge getan, wenn Sie uns die Mitteilung über die Falschlieferung per Brief an FISH’N’JAM, -Ticketcenter-, Industriestraße 2, D-76829 Landau oder per E-Mail an die Adresse
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
senden. 12. Soweit FISH’N’JAM im Namen der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch FISH’N’JAM namens des Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. 13. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Landau i. d. Pfalz, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
15. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Landau i. d. Pfalz. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. FISH’N’JAM behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen. Vorsicht das Kartenmaterial ist hitzeempfindlich
FISH’N’JAM - PRINTSERVICE Geltung Für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, die nachfolgenden Bedingungen. Gegenbestätigungen durch den Auftraggeber mit dem Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Dessen abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Entsprechendes gilt für mündliche Nebenabsprachen oder Ergänzungsvereinbarungen zum schriftlichen Vertrag.
Auftragserteilung, Auftragsannahme und Termine a) Aufträge sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. b) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt. c) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt. d) Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt können vom Auftraggeber bestellte und abgenommene Lieferungen und Leistungen von uns berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt. e) Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin bestätigen. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können von uns die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt. f) Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die Ausführung angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, sind wir berechtigt auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen, unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzansprüche entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber a) Wir führen alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in unseren Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate können wir eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist von uns schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von uns zu verantworten sind. b) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechend Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Wir sind berechtigt, Kopien anzufertigen. Impressum und Werbung a) Auf Vertragserzeugnissen können wir mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf uns hinweisen. Eine Zustimmung durch den Auftraggeber kann nur verweigert werden, wenn er ein überwiegendes Interesse daran hat. b) Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden. Periodische Arbeiten Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
Gewährleistung, Haftung und Rückgaberecht a) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, und schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. b) Rücksendungen jeder Art müssen mit uns abgesprochen werden. Unfrei zurück gesandte Ware wird nicht angenommen. Bei berechtigter Reklamation ersetzten wir die Versandkosten. c) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken auch wenn sie von uns erstellt wurden und dem Endprodukt. d) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert. e) Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen von uns erstellten Proof oder Andruck abgenommen, sind wir von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt. f) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. g) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind hinzunehmen. h) Bei einem von uns zu vertretenden Mangel der gelieferten Sache sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Auftraggeber die Wahl zwischen Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu. i) Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund - des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernehmen wir keine Haftung. Von diesem Ausschluß sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. j) Für Schäden aus Verzug und Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten haften wir nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind. k) Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind. l) Alle uns übergebenen Vorlagen werden von uns sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernehmen wir nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen. m) Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten n) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. o) Wir übernehmen keine Haftung für falsche oder fehlerhafte Nummerierung. Vielmehr sollten Sie die Tickets nach Lieferung überprüfen und uns innerhalb von 14 Tagen ggf. reklamieren.
Preis a) Für unsere Produkte und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurden mit uns andere, schriftlich bestätigte Preise vereinbart. b) Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Geschäftssitz Landau, wenn nicht anders angegeben zzgl. Umsatzsteuer, inkl. Verpackung und sonstiger Kosten. c) Nachträglich, d. h. nach unserer Auftragsannahme, veranlasste Ãnderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.).Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von EUR 10,-- zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. d) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet. e) Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens EUR 25,-- zzgl. Umsatzsteuer - übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen. f) Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. EUR 20,-- zzgl. Umsatzsteuer fällig. Liegen die von uns bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.
Versand a) Erfüllungsort ist der Sitz der Firma, somit Industriestraße 2, 76829 Landau. b) Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. c) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. d) Sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist, spätestens bei Verlassen unserer Unternehmensräume, trägt der Auftraggeber die Gefahr für die Ware. Der Gefahrübergang auf den Auftraggeber erfolgt auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen.
e) Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus uns gegenüber.
Eigentumsvorbehalt a) Alle gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, bleibt die Ware unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. b) Die Forderungen des Vertragspartners aus etwaiger Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in dem selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Vertragspartner zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Hälfte des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. c) Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.
Zahlungsbedingungen a) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorauskasse. Bei Selbstabholung hat Barzahlung zu erfolgen. b) Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden. c) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. d) Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen uns nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind. e) Zurückbehaltungsrechte können nur im Rahmen des selben Rechtsverhältnisses vom Auftraggeber geltend gemacht werden. f) Ansprüche gegen uns sind nicht abtretbar.
Abrechnung, Genehmigungen und Änderungen Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Wir können bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition uns gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.
Handelsbrauch und Copyright a) Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. b) Für von uns im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftliche vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
Daten und Auftragsunterlagen des Auftraggebers sowie Datenverarbeitung a) Die von uns aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung in unserem Hause gespeichert. b) Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch uns für Beschädigung oder Verlust egal aus welchem Grund ist ausgeschlossen. c) Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit EUR 40,-- zzgl. Umsatzsteuer für jeden archivierten Druckauftrag berechnet. d) Der Versand von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal EUR 20,-- zzgl. Umsatzsteuer sowie Fracht- und / oder Kurierkosten.
Geltendes Recht Als Grundlage der gesamten Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Landau, Deutschland. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Dies gilt nicht für Verbraucher.
Salvatorische Klausel Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
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